Mit der bundesweiten Spendenaktion „Bauern für Bauern“ hilft der Maschinenring Österreich bäuerlichen Familien, die in akute Notsituationen geraten sind. Seit der Gründung der Aktion im Jahr 2007 wurden bereits mehr als 270 Familien mit finanziellen Zuwendungen von 500 bis 6.000 Euro rasch und unbürokratisch unterstützt. Spenden an „Bauern für Bauern“ sind steuerlich absetzbar.
Österreichische Landwirte. Auslöser für die finanzielle Hilfe kann z.B. ein Unfall oder der Todesfall sein, wenn ein Elternteil plötzlich alleine dasteht und die Kinderbetreuung neben der Arbeit am Hof organisieren muss. Auch die Folgekosten von schweren Krankheiten können Bauernfamilien an die finanziellen Grenzen bringen.
"Wir wissen aus vielen Gesprächen, wie groß die Verzweiflung in Bauernfamilien sein kann, wenn etwa eine Krankheit eintritt, ein Unfall passiert, oder ein anderes unvorhersehbares Ereignis die Familie trifft. Mit ‚Bauern für Bauern’ haben wir die Möglichkeit, in solchen Fällen schnell zu reagieren“, sagt Johann Schinko, Vorstand von „Bauern für Bauern“.
Die Maschinenringe in Österreich, das sind über 90 Organisationen (Bund, Länder und lokale Maschinenringe).
„Die Idee des Maschinenrings wurzelt in der solidarischen, wechselseitigen Hilfe unter Landwirten, etwa im Rahmen der Sozialen Betriebshilfe. Mit ‚Bauern für Bauern’ gehen wir noch einen Schritt weiter und helfen Familien, die durch Schicksalsschläge in schwierige Situationen geraten sind.“
Hans Peter Werderitsch
Obmann der Aktion „Bauern für Bauern“
Bei der Vergabe der Spendengelder arbeiten die Landwirtschaftskammer, die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) und die regionalen Maschinenring-Büros Hand in Hand. Jede Bauernfamilie, die Unterstützung benötigt, kann einen Antrag in einer der rund 80 Maschinenring-Geschäftsstellen stellen. Eine Mitgliedschaft beim Maschinenring ist nicht Voraussetzung.
Der lokale Maschinenring Geschäftsführer füllt den Antrag mit dem Antragsteller aus und übermittelt diesen an Bauern für Bauern.
Anschließend gibt die Landwirtschaftskammer ihre Stellungnahme zum Fall ab, ehe alle Unterlagen an das Vergabegremium (derzeit besetzt mit Vertretern von Landwirtschaftskammer, SVS, Österreichischer Bauernbund, Agrarverlag und Bauern für Bauern) übermittelt werden. Diese sieben Personen entscheiden, ob Hilfestellung im Rahmen der Statuten geleistet werden kann sowie welcher Betrag zur Auszahlung gelangt. Dabei wird schnellstmöglich vorgegangen, um im Notfall rasch zu helfen.